Ab einer bestimmten Betriebsgröße sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für seine Mitarbeiterinnen im Bedarfsfall Stillräume einzurichten. Ein Stillraum muss als solcher gekennzeichnet sein und darf nur von stillenden Müttern und Müttern, die ihr Baby versorgen, genutzt werden. Er soll Müttern Raum und Ruhe bieten, sich um ihr Neugeborenes zu kümmern. In der Praxis sind solche Sozialräume weit weniger verbreitet, als es die Zahl an Neugeborenen erwarten lassen könnte.

Ein Ort der Ruhe

Werden Mutter und Kind während des Stillens gestört, kann es beispielsweise zu Einschlafstörungen und Koliken kommen. Diese machen es für die Arbeitnehmerin schwerer, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen und können zu erhöhten Kind-Krank-Tagen der Arbeitnehmerin führen. Im Berufsalltag stellt sich dann aber oft die Frage, wie kommt das Baby an den Arbeitsplatz und wer nimmt es nach dem Stillen wieder mit zurück. Der beste Ort der Ruhe ist sicherlich zu Hause. Je höher qualifiziert allerdings eine Mutter arbeitet, desto unabkömmlicher kann sie dadurch am Arbeitsplatz sein. Hier haben sowohl die Arbeitnehmerin als auch der Arbeitgeber ein ernstes Interesse daran, Stillzeiten als Ruhezeiten zu ermöglichen. Beispielsweise in der Forschung sind Stillräume daher etwas üblicher.

Ein Ort des Austauschs

Sobald es im Betrieb mehr als eine stillende Mutter gibt, wird der Stillraum auch zum Ort des Austausches, an dem erfahrenere Mütter jungen Müttern den einen oder anderen Tipp weitergeben können. Natürlich kann der Stillraum in den meisten Fällen auch nach Arbeitsende weitergenutzt werden. Babys halten sich nicht immer an feste Zeiten, schlafen beim Stillen ein oder es gibt andere Gründe, warum der Weg heimwärts erst nach dem Stillen angetreten wird. Es ist fast in jedem Stillraum erlaubt, persönliche Dinge für das Baby abzulegen oder auf Vorrat zu haben. Neben Windeln, Spucktüchern und Puder kann das auch mal eine Federwiege wie hier sein, in die das Baby gelegt werden kann, zum Warten mit Papa auf Mama.